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Förderung Kultureller Bildung im Ruhrgebiet

Mit seiner kulturellen Vielfalt ist das Ruhrgebiet eine einzigartige Kulturlandschaft. Dieses Potenzial gilt es auch für das schulische Lernen zu nutzen. Dank des Projektfonds „Kulturelle Bildung Ruhr-Konferenz“ werden aktuell mehr als 180 Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kulturinstitutionen oder auch Einzelkünstler*innen gefördert. Darüber freuen sich Schüler*innen, Lehrer*innen und Kulturschaffende im Ruhrgebiet sehr. Nun kann mit Spannung erwartet werden, welche Früchte die Projekte tragen. Der Film KulturAufRuhr#2 soll im nächsten Jahr Einblicke in einzelne Kooperationsprojekte geben .


Förderrichtlinie Kulturelle Bildung Ruhrgebiet

+++ Aktuell können keine Anträge gestellt werden +++

Gegenstand der Förderung
• Durchführung von künstlerischen, ruhrgebietsbezogenen Kooperationsprojekten zur Stärkung Kultureller Bildung in Schulen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr
• Kooperation der Schulen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit oder Künstler*innen

Fördervoraussetzungen
• Begleitung des Projekts durch eine Lehrkraft
• Durchführung des Projekts an der Schule oder an einem außerschulischen Lernort
• Teilnahme mit einer Klasse, als klassen- bzw. jahrgangsübergreifendes Projekt oder im Ganztag (mindestens 15 Schüler*innen)
• Einbezug ruhrgebietsspezifischer Themen, Kultureinrichtungen oder Lernorte
• Ermöglichung von künstlerischer Tätigkeit bzw. kultureller Teilhabe, ggf. Verknüpfung mit bestehenden schulischen (kulturellen) Konzepten
• mindestens 2000 € Gesamtkosten

Umfang der Förderung
• maximal 3000 € bei einem Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten
• gefördert werden Honorare, Kosten für Materialien, Eintrittsgelder und Fahrtkosten

Antragsverfahren
• Die Antragstellung erfolgt bei Bildungspartner NRW.
• Frist: 21.02.2022 für Projekte im laufenden und folgenden Schuljahr
• Zahlungsempfänger ist der Förderverein der Schule.

Wichtige Hinweise:
Die Anträge werden durch Bildungspartner NRW inhaltlich wie formal geprüft, die Fördermittelzuteilung erfolgt durch eine Jury aus Mitgliedern der beteiligten Bezirksregierungen.
Die Fördermittel des Landes NRW können nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden.

Förderrichtlinie und Antragsdokumente

Ihr Ansprechpartner:


Auswahl von Partnerverbänden und Unterstützungsstrukturen im Bereich Kulturelle Bildung

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Artikel zu vielen Themenfeldern der Kulturellen Bildung sind auf kubi-online veröffentlicht.

Vielfältige Informationen, Beratung und Vernetzung auf dem Gebiet der Kulturellen Bildung bietet die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW.

Ihr Ansprechpartner:


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 05.Juni 2023

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und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.